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AGB

Sämtliche Angebote von Digitalsunray Media sind freibleibend. Angebote und Verträge bedürfen der Schriftform, eine schriftliche und signierte Bestätigung vom Vertragspartner ist ausreichend.
Mündliche Nebenabreden und Angebots-/Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam (eMail ist ausreichend).

Digital Marketing

Der Vertragspartner hat für die Schaltung der Werbung die aus dem bestätigten und gegengezeichneten Angebot ersichtlichen Entgelte zu bezahlen. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Kostenvoranschläge sind verbindlich und – außer ausdrücklich anders vereinbart – nicht zu vergüten. Kosten für die Erstellung von Werbemittel, Landingpages, Advertorials u.ä. werden gesondert verrechnet, ebenso die Nutzung der AdServer-Infrastruktur.

Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartner hat Digitalsunray Media Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 352 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die sich durch Mahnung ergebenen Kosten trägt der Vertragspartner.

Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag bis 3 Kalenderwochen vor dem geplanten Kampagnenstart ordnungsgemäß zu kündigen. Andernfalls ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vergütung anteilig nach folgender Staffel an Digitalsunray Media zu leisten:

  • bis 2 Wochen vor Kampagnenstart 25% der Vergütung;
  • bis 1 Woche vor Kampagnenstart 50% der Vergütung;
  • bis 3 Werktage vor Kampagnenstart 75% der Vergütung;
  • bis 0 Werktage vor Kampagnenstart 100% der Vergütung.

Vertragsgegenständliche, bereits erbrachte Leistungen wie z.B. die Erstellung von Landingpages oder sonstigen Werbemittel werden im Falle einer Kündigung zu den tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu beseitigender Hindernisse, welche Digitalsunray Media nicht zu vertreten hat, kann Digitalsunray Media jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Vertragspartners sind in diesem Falle ausgeschlossen. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Digitalsunray Media eine Verhinderung der Leistungserbringung schuldhaft verursacht hat.

Allgemeine Projekte & Entwicklung

Kosten

Alle angegebenen Kosten verstehen sich in EURO und exklusive allfälliger Steuern, eventuell notwendiger spezieller Hard- und Software, Botendienste, Nutzungsrechten, Serverkosten und allfälligen Gebühren für Standard-Softwarelizenzen wie z.B. Datenbanken oder Schriften. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Zahlungsziel

Bei Einmalleistungen: Wie im Angebot angegeben.

Bei wiederkehrenden Zahlungen: Zu Beginn der Periode quartalsweise im Vorhinein. Zahlungseingang binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich bei Digitalsunray Media zu erheben. Mit unbeeinspruchtem Ablauf der Frist erkennt der Auftraggeber die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. Wartungsvereinbarungen können, wenn nicht anderwertig vereinbart, mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten am Ende jedes Quartals gekündigt werden.

Zeitpläne / Leistungsumfang

Die angeführten Zeitpläne stellen einen optimalen Ablauf dar. Verzögern sich einzelne Leistungen wie zum Beispiel notwendige Informationen durch den Auftraggeber, Abnahmen oder Beauftragungen, so verschieben sich in Folge alle Meilensteine entsprechend. Der vereinbarte Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen den angegebenen, zeitlichen Aufwänden und ist durch die jeweiligen Zeitpläne begrenzt. Der Auftraggeber hat sämtliche projektrelevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat abzunehmende Dokumente auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet.

Änderungen

Bei den zur Abnahme vorgelegten Projektteilleistungen ist innerhalb der Abnahmefrist jeweils ein Änderungsdurchgang vor Abnahme Teil des Angebotes. Insgesamt dürfen Änderungen nicht mehr als 10% des für diese Projektteilleistung veranschlagten Leistungsvolumens ausmachen. Diese Einschränkung ist aufgrund der engen Zeitpläne notwendig.

Werden Änderungen an Teilen notwendig, welche bereits abgenommen wurden, so verzögert sich der Zeitplan um eben diese Änderungszeit und die entstehenden Kosten werden als Zusatzleistungen verrechnet.

Abnahmen

Die Abnahmen der Leistungen von Digitalsunray erfolgen in schriftlicher Form innerhalb des im Zeitplan vorgegebenen Rahmens (Zeitplan) durch den Auftraggeber. Führt der Kunde im geplanten Zeitraum keine Abnahme durch oder werden die Arbeitsergebnisse tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf des vorgenannten Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme/Veröffentlichung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.

Mängelbehebung

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Digitalsunray entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Mängelbehebungen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens Digitalsunray von Dritten vorgenommen wurden.

Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat. Nach der Behebung wesentlicher Mängel, die den Gebrauch verhindern, ist eine neuerliche Abnahme erforderlich.

Rechte

Sämtliche Nutzungsrechte an vor der Endabnahme erledigten Projektteilleistungen verbleiben bis zur Endabnahme des gesamten Projekts im Eigentum des Auftragnehmers. Der Nutzungsrechtsübergang erfolgt im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Honorars.

Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Honorars das Recht, das Projektergebnis uneingeschränkt für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Er erwirbt keine Rechte am Sourcecode der Lösung.

Der Auftragnehmer erklärt sich weiters bereit, dieses Ergebnis – über Aufforderung des Auftraggebers – auch vor geladenen Meinungsbildnern und Entscheidungsträgern und ggf. im Rahmen einer Pressekonferenz unentgeltlich vorzutragen und zu erläutern.

Weiters erhält der Auftragnehmer das Recht, das gegenständliche Projekt und den Auftraggeber als Kunden zu nennen.